Strom, der mehr kann

Der Energieanbieter SAVIN verbindet 100 Prozent Ökostrom aus erneuerbaren Quellen mit Geldanlage und einem Sicherheitspuffer. Wir erklären, wie das Konzept funktioniert.
In Deutschland gibt es laut einer Studie mehr als 1.200 Ökostromtarife für Privatkund:innen. Gemeinsam ist ihnen: Sie liefern Energie aus erneuerbaren Quellen. Aber wie soll man den richtigen für sich finden?
Der Anbieter SAVIN beantwortet diese Frage mit einem cleveren Mehrwert, der auf dem deutschen Markt bislang einzigartig ist: Er verbindet Energieversorgung mit Geldanlage, beides mit einem Nachhaltigkeitsfokus. Die Idee dahinter: Wer ohnehin jeden Monat Geld für Strom ausgibt, kann mit derselben Abbuchung zusätzlich Rücklagen bilden – und auf Wunsch sogar langfristig Vermögen aufbauen.
Ökostrom, Rücklage und Invest in einem
„Aus einer Abbuchung, die ohnehin fällig wird, haben wir ein Konzept gemacht, das 100 Prozent Ökostrom aus erneuerbaren Quellen, Rücklage und Geldanlage miteinander verbindet”, sagt SAVIN-Geschäftsführer Philip Rudolph. So gibt es nicht nur unkompliziert Ökostrom aus erneuerbaren Quellen. „Wir decken mit unserem Angebot drei Dinge auf einmal ab.”
Das funktioniert erstaunlich simpel: Kund:innen legen einen monatlichen Gesamtbetrag fest. Ein Teil davon deckt die laufenden Stromkosten. Ein weiterer Teil fließt zunächst in den sogenannten Geld-Strom-Speicher.
So funktioniert der Geld-Strom-Speicher
Der Geld-Strom-Speicher ist eine finanzielle Rücklage, die dann zum Einsatz kommt, wenn man einmal mehr Strom verbraucht hat als geplant. Dabei liegt das Geld jedoch nicht einfach herum, sondern wird am Geldmarkt angelegt. Aktuell werden damit rund 3,25 Prozent Rendite pro Jahr erzielt (Stand September 2026, variabel).
Ist die individuell festgelegte Mindesthöhe des Speichers erreicht – das Team hinter SAVIN nennt etwa das Doppelte des monatlichen Strombetrags als Richtwert – kommt die dritte Komponente ins Spiel: Ein Teil des monatlichen Betrags kann automatisch angelegt werden. Je nach Risikobereitschaft liegt der Zielertrag vor Kosten zwischen 6,3 und 9 Prozent pro Jahr (nicht garantiert, der Wert kann auch fallen).
Die Anlagestrategie kann auf die eigene Risikobereitschaft angepasst werden. Zur Auswahl stehen drei Varianten. Die Fonds folgen dabei definierten Nachhaltigkeitsstandards und sind mindestens nach Artikel 8 der EU-Offenlegungsverordnung klassifiziert. So wird Vermögensaufbau in den Alltag integriert, ganz unkompliziert. Der Vertrag wird digital abgeschlossen und lässt sich online flexibel und transparent verwalten.
Hinter SAVIN steckt fast ein Jahrhundert Energieerfahrung
Hinter SAVIN steht der kommunale Energieversorger EAM aus Kassel, der seit fast 100 Jahren in der Energieversorgung tätig ist. „Wir greifen mit SAVIN eine Entwicklung auf, die in vielen anderen Lebensbereichen bereits Standard ist”, erklärt Geschäftsführer Rudolph. „Produkte und Dienstleistungen werden heute in allen Bereichen stärker miteinander verknüpft. Warum also nicht auch beim Stromvertrag?”
Um die Investments kümmert sich der Leipziger Vermögensverwalter Evergreen. Evergreen-CEO Iven Kurz war nach eigenen Angaben schnell überzeugt von der Idee: „Viele Angebote sind kompliziert und das schreckt Menschen ab“, sagt er. „Wir wollten Hürden senken und Geldanlage für mehr Menschen zugänglich machen. So einfach wie möglich, ohne Fachwissen, mit klaren Abläufen.“
Wenn Rücklagen zur Routine werden
Der Ansatz nutzt damit eine Ausgabe, die für die meisten Menschen ohnehin zum Alltag gehört. Genau daraus könnte aber ein Vorteil entstehen: Wenn eine ohnehin bestehende Routine zusätzlich für Rücklagen und Geldanlage genutzt wird, entsteht Vermögensaufbau ein Stück weit nebenbei. Der Strom aus der Steckdose bleibt dadurch derselbe. Aber der Stromvertrag dahinter, der kann plötzlich mehr.
Disclaimer: Kapitalanlagen sind mit Risiken verbunden. Der Wert von Investments kann steigen oder fallen. Frühere Wertentwicklungen und Zielrenditen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse. Die Verzinsung des Geld-Strom-Speichers ist variabel. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Vertrags- und Produktbedingungen.



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