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Kein Anspruch auf vegane Gefängniskost

  • Autorenbild: Redaktion
    Redaktion
  • vor 5 Stunden
  • 1 Min. Lesezeit

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In Bayern entschied das Bayerisches Oberstes Landesgericht, dass Gefangene keinen Anspruch auf vegane Verpflegung im Strafvollzug besitzen. Ein Inhaftierter hatte eine rein pflanzliche Ernährung aus weltanschaulichen Gründen gefordert, bekam jedoch lediglich vegetarische Alternativen angeboten. Das Gericht betonte, Gefängnisse könnten nicht auf jede individuelle Überzeugung eingehen und müssten eine praktikable Versorgung sicherstellen. Vegane Produkte darf der Mann zwar beziehen, allerdings nur auf eigene Kosten. Das Urteil löst eine breite Debatte aus, da viele die Entscheidung als Rückschritt für ethische Ernährungsformen im Vollzug empfinden.


Bild: Symbolbild, Shutterstock.com
Bild: Symbolbild, Shutterstock.com


 
 
 

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