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  • AutorenbildPhilipp Lumetsberger

Ab Januar 2024: Neue Regeln beim Pfand

Seit Januar 2022 gelten in Deutschland die erweiterten Pfandregeln. Verbraucher müssen seither nicht nur für Einwegflaschen aus PET Pfand bezahlen, auch für Getränkedosen zum Beispiel bei Säften, Smoothies oder Bier fallen 25 Cent an. Ab dem 1. Januar 2024 wird der Pfand nun auf weitere Produkte ausgedehnt. Konkret betroffen sind ab diesem Zeitpunkt auch Milch, Milchmischgetränke und „alle trinkbaren Milcherzeugnisse“, die in Einwegkunststoffflaschen abgefüllt sind.

Etwas kurios ist jedoch, dass nicht jeder Händler auch alle Flaschen annehmen muss. Wer beispielsweise Getränke in Mehrwegflaschen verkauft, muss grundsätzlich nur dieselbe Art und Form zurücknehmen. In der Praxis sind aber besonders große Händler oft kulant und nehmen auch jene Flaschen zurück, die sie nicht selbst verkaufen.


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